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Nichts für Kinderaugen: Freie Pornos aus der EU

Gebäude des Oberverwaltungsgerichts Münster vom Aegidiikirchplatz aus gesehen © ovg.nrw.de

Das führende Pornoportal unter den in Deutschland meistbesuchten Webseiten ist xHamster.com (Rang 17 laut semrush.com). Seit 2007 betreiben es Oleg Netepenko und Dmitri Gussew unter der Firma Hammy Media Ltd. auf Zypern in der EU. Es ist höchste Zeit, dass Pornoportale wie diese hierzulande Kindern nicht mehr frei zugänglich sind.

Die Landesanstalt für Medien in NRW hat einigen Betreibern die freie Verbreitung von Pornos in Deutschland untersagt, weil sie den Zugang nicht wirksam auf Erwachsene beschränkten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab dem 2021 Recht. Zwei Portalbetreiber aus Zypern reichten dagegen drei Eilanträge ein. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OGV) hat diese am 07.09.2022 in letzter Instanz abgelehnt, denn: „Kindern und Jugendlichen drohten ernste … Gefahren durch freien Zugang zu pornografischen Internetseiten.

Jugendliche lernen den Umgang mit sich und ihren künftigen Sexpartner:innen noch. Und sie lernen durch Nachahmung. Daher ist es die Aufgabe von Eltern und Gesellschaft, Minderjährige vor Darstellungen zu schützen, die Menschen zu Objekten krassester Sexpraktiken degradieren. Denn Pornos enthalten nun mal sexistische, gewalttätige, menschen- und tierverachtende Schemata. Die Medienkompetenz aber, nicht kritiklos zu imitieren, was ständig vor Augen ist, setzt einen Grad von Selbstreflexion voraus, der ein Kennzeichen des Erwachsenseins ist.

Deshalb ist die Zielsetzung der Beschlüsse des OVG richtig. Selbst wenn deren Durchsetzung wegen zahlreicher Umgehungsmöglichkeiten in und noch mehr außerhalb der EU einem Kampf gegen Windmühlen gleicht. Führen wir ihn!